|
Was ist Zentralregulierungsrecht?
Die Zentralregulierung ist ein Abrechnungssystem, mit dem hauptsächlich Einkaufsverbände / Verbundgruppen und gegebenenfalls von diesen eingeschaltete Dienstleister, in der Regel Banken, den Zahlungsverkehr zwischen Lieferanten und meist mittelständischen Handelsunternehmen abwickeln und sich für diese Handelsunternehmen „verbürgen“ (Delkrederehaftung, dann auch als "ZR+D" bezeichnet) – vgl. Heeseler/Rossel, WM 2003, S. 2360 ff.: Zentralregulierung in der Insolvenz
Die dazu gehörigen Rechtsprobleme werden als Zentralregulierungsrecht bezeichnet.

 |
 |
Markus Heeseler
Rechtsanwalt
Betriebswirt (VWA)
Bergstrasse 56
58256 Ennepetal
Kontakt:
|

Kurzprofil
Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem Referendariat - u. a. in einer Anwaltskanzlei in San Francisco - 1998 Einstieg als Rechtsanwalt in einer Essener Insolvenzverwalterkanzlei. Seit 2001 als Syndikusanwalt in der Remscheider Anwaltskanzlei Teubler Neu Klein und Partner - seit 2009 ATN Rechtsanwälte (www.atn-ra.de) - mit den Schwerpunkten Insolvenz- und Wirtschaftsrecht tätig.
In 2004 Abschluss als Betriebswirt an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Wuppertal. 2007 hat er den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht und 2009 den Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich abgeschlossen.
Seit 2001 ist er Mitglied des Vereins für Insolvenz- u. Schiedsgerichtswesen e.V. ,Köln.
Markus Heeseler ist verheiratet und hat einen Sohn; er wohnt mit seiner Familie in Ennepetal. Fit hält er sich mit Basketball, Fussball und Selbstverteidigung.
Auf dem Gebiet der Zentralregulierung und der gewerblichen Verbundgruppen (zu Begriff und wirtschaftlicher Bedeutung s. unter www.zgv-online.de) ist Herr Heeseler zunächst von 2000-2006 als Syndikusanwalt bei der E/D/E Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH in Wuppertal (www.ede.de) tätig gewesen.
Seit 2006 ist er Justitiar der Nordwest Handel AG in Hagen (www.nordwest.com).

EIGENE PUBLIKATIONEN
WM 2003, S. 2360 ff.: Zentralregulierung in der Insolvenz
ZInsO 2002, Heft 19, S. 926 f.: Kompensation der Kostenbeiträge gem. §§170,171 InsO durch den Verwertungserlös
ZInsO 2001, Heft 19, S. 873 ff.: Auskunfts- / Akteneinsichtsrechte und weitere Informationsmöglichkeiten des Gläubigers im Regelinsolvenzverfahren
Betriebs-Berater (BB) 2006, 1137 ff.: Zurückbehaltungsrecht bei Fehlen von umsatzsteuerlich geforderten Rechnungsabgaben
Bilanzbuchhalter und Controlling (BC) 2006, S.193 f.: Verrechnung von Rechtsberatungskosten in der Unternehmenspraxis
WEITERE PUBLIKATIONEN ZUM ZR-RECHT
Krüger/ Achsnick, "Zentralregulierung und die Lösung der Doppelzahlungsproblematik", NZI 2007, S. 687 ff.
Emde, "Rechtsprobleme beim Kauf unter Beteiligung von Einkaufsverbänden", ZIP 2005, S. 1579 ff.
Bathe, "Umsatzsteuer bei Forderungsabwicklung durch Zahlungsverbände", Bilanzbuchhalter und Controller 12/2005, S.283 f.
URTEILE
BFH-Urteil vom 13.3.2008 (V R 70/06) BStBl. 2008 II S. 997:
Preisnachlässe, die eine Einkaufsgenossenschaft (Zentralregulierer) ihren Mitgliedern - zusätzlich zu dem von den Warenlieferanten an die Mitglieder eingeräumten Skonto - für den Warenbezug gewährt ("Zusatzskonto"), mindern die Bemessungsgrundlage des Umsatzes der von der Einkaufsgenossenschaft gegenüber den Warenlieferanten erbrachten Leistungen (Zentralregulierung, Bürgschaftsübernahme etc.).
OLG Düsseldorf Urteil vom 15.06.2004 - 23 U 3/04:
www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2004/I_23_U_3_04urteil20040615.html
LINKS
Zentralverband gewerblicher Verbundgruppen: www.zgv-online.de
Forschungsprojekt "Verbundgruppenmitgliedschaft und Risiko - Die Auswirkungen der Verbundgruppenmitgliedschaft auf die Risikolage der Mitgliedsunternehmen":
www.wiwi.uni-muenster.de/06/forschen/veroeffentlichungen/2004/zgv_studie_lang.pdf

Impressum
Rechtsanwalt Markus Heeseler
c/o Nordwest Handel AG
58135 Hagen
Telefon: +49 (0) 2331 461 5003
Inhaltlich Verantwortlicher: Markus Heeseler
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Herr Rechtsanwalt (Berufsbezeichnung verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Markus Heeseler ist in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen und Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstr. 25
40479 Düsseldorf
Alle berufsrechtlichen Regelungen gemäß § 5 TMG (insbesondere Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union) können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/seiten/06.php#tmg eingesehen werden.
Alle berufsrechtlichen Angaben gemäß § 5 TMG finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.stbk-duesseldorf.de/
|